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   OLG Frankfurt, 08.05.1980 - 6 U 99/79   

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https://dejure.org/1980,3283
OLG Frankfurt, 08.05.1980 - 6 U 99/79 (https://dejure.org/1980,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.1980 - 6 U 99/79 (https://dejure.org/1980,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - 6 U 99/79 (https://dejure.org/1980,3283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Folgerecht ausländischer Künstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 916
  • GRUR Int. 1981, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Der Vertragsabschluß ist aber als eine zulässige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des § 2038 Abs. 1 BGB anzusehen (ebenso OLG Frankfurt GRUR 1980, 916, 919).

    Dabei wird das Berufungsgericht zunächst die in Betracht kommenden Wahrnehmungsverträge in Verbindung mit den Satzungen und den Geschäftsordnungen der ausländischen Verwertungsgesellschaften daraufhin zu überprüfen haben, ob sich aus ihnen eine Befugnis zur Wahrnehmung ausländischer Folgerechte ergibt (bejahend OLG Frankfurt GRUR 1980, 916, 917).

  • OLG München, 19.05.1983 - 6 U 3773/82

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Urheberrechtsverletzung;

    Voraussetzung für eine tatsächliche Vermutung zugunsten der Klägerin ist vielmehr, daß sich die Klägerin auf eine, wenn auch nicht rechtliche, so doch tatsächliche Monopolstellung im Inland bei der Rechtswahrnehmung und auf ein umfassendes In- und Auslandsrepertoire berufen kann vgl. BGHZ 17, 376/378 - Betriebsfeiern zur ...-Vermutung bei der Wahrnehmung der Aufführungsrechte an in und ausländischem Tanz- und Unterhaltungsmusik; BGH Schulze BGHZ 81 S. 5 f. - Sportheim, zur Vermutung bei der öffentlichen Wiedergabe der Rahmen- und Zwischenmusik von Sportsendungen in einem Sportheim; vgl. weiter BGH Schulze BGHZ 101 S. 5 - öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken; OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler.

    Auch die Klägerin als Verwertungsgesellschaft wäre aber bei den hier betroffenen Rechten zu einer wirtschaftlich sinnvollen Rechtswahrnehmung zugunsten der Urheber nicht in der Lage, wenn sie ihre Berechtigung hinsichtlich der einzelnen benutzten Werke bereits vor Erhebung von Auskunftsansprüchen selbst voll ermitteln und im Prozeß um die Berechtigung ihres Auskunftsverlangens auf pauschales Bestreiten hin zur Darlegung und zum Beweis ihrer Rechtsinhaberschaft verpflichtet wäre (vgl. OLG Köln GRUR 1980, 913/915 - Presseschau CN; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1980, 916/918 - Folgerecht ausländischer Künstler).

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